Umstrittener Negativzins
Die Europäische Zentralbank berechnet derzeit Negativzinsen von 0,5 Prozent für Guthaben, die Geschäftsbanken auf EZB-Konten halten. Und diese Kosten geben immer mehr Institute in Form eines „Verwahrentgelts“ an ihre Kunden weiter. Ein ehemaliger Verfassungsrichter hält das Konzept des Negativzinses für nicht verfassungskonform. Er meint, dass der Sparer mit dem Negativzins enteignet wird, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf. Seiner Meinung nach ist das verfassungswidrig und widerspricht dem Europarecht.
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