Behalten oder abgeben?
Ein Goldfund ist selten, aber es kommt vor, wie der Fall eines Mannes in Heidelberg zeigt, der beim Entrümpeln Gold im Wert von 135.000 Euro entdeckte. Doch was ist zu tun, wenn jemand in Deutschland auf Gold stößt Die Rechtslage unterscheidet zwischen einem Goldfund, bei dem ein noch lebender Eigentümer vermutet wird, und einem Goldschatz, bei dem kein lebender Eigentümer mehr existiert. Wer beispielsweise einen goldenen Ring am Strand oder eine Kette in der U-Bahn findet, muss diesen Fund ab einem Wert von 10 Euro bei der Polizei oder dem Fundbüro melden. Unterlässt der Finder dies, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben. Findet sich innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer, geht das Gold an den Finder über. Sollte der rechtmäßige Besitzer auftauchen, steht dem Finder jedoch ein Finderlohn zu – ab einem Fundwert von 50 Euro. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder Behörden muss der Fund sofort einem Mitarbeiter übergeben werden. In diesen Fällen fällt der Finderlohn jedoch geringer aus. Die Regelung für wertvolle Schätze sieht vor, dass solche Funde in der Regel zur Hälfte an den Finder und den Eigentümer des Grundstücks gehen. Allerdings hat sich diese Praxis geändert: In den meisten Bundesländern gehört ein Schatz, auf den kein Anspruch erhoben wird, dem Staat. Die genaue Höhe des Finderlohns und welche Funde dem Staat zufallen, variieren je nach Bundesland und Denkmalschutzrecht. Im Heidelberger Fall konnte der rechtmäßige Eigentümer des Goldes schließlich ermittelt werden: Ein 90-jähriger ehemaliger Bewohner, der das Gold vor vielen Jahren versteckt und vergessen hatte. Ob der Finder in diesem Fall einen Finderlohn erhält, ist noch unklar – der Anspruch auf Finderlohn könnte jedoch bei 4.050 Euro liegen.
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