Klage gescheitert
Vor drei Jahren haben Einbrecher eine einhundert-Kilogramm schwere Goldmünze im Wert von 3,75 Millionen Euro aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlen. Drei der vier Angeklagten wurden wegen Diebstahls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Parallel dazu lief das Zivilverfahren um die Klage des Eigentümers. Die beklagte Versicherung zahlte diesem nur 20 Prozent der Versicherungssumme aus. Der zog jetzt vor Gericht und forderte die Zahlung von weiteren 3,36 Millionen Euro plus Zinsen. Das Landgericht wies diese Klage mit der Begründung ab, dass kein versicherungsvertraglicher Leistungsanspruch bestehe. Zwar stelle der Diebstahl der Goldmünze ein versichertes Ereignis dar. Die Versicherung muss aber wegen einer erhöhten Gefahr keine Leistungen zahlen. Im Bode-Museum war nämlich die elektronische Öffnungsüberwachung des bei dem Einbruch benutzten Fensters defekt, erklärte das Gericht. Somit erhöhte sich das Risiko und reduzierte das Sicherheitsniveau. Das Bode-Museum kompensierte diesen Umstand nicht, was auch dem Eigentümer der Goldmünze zugerechnet wird.
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