Gold wird einfacher besteuert
In Indien tritt am 1. Juli 2017 eine Reform in Kraft, die die bislang unübersichtliche und ineffiziente Besteuerung von Waren und Dienstleistungen vereinheitlicht. Die beim Goldkauf anfallenden Abgaben erhöhen sich dadurch nur leicht. Bislang mussten beim Kauf von Goldschmuck Steuern in Höhe von 12,2 Prozent entrichtet werden. Trotz der leichten Erhöhung geht man davon aus, dass die Reform eine positive Wirkung auf die indische Gold- und Schmuckindustrie haben wird. Zwar könnte die Nachfrage infolge der Anhebung etwas sinken, doch doppelte Besteuerungen sollten dadurch künftig wegfallen. Zudem soll die neue Einheitssteuer auf Waren und Dienstleistungen den Güter- und Kapitalverkehr am indischen Binnenmarkt erleichtern, der bislang vom komplexen Zoll- und Steuersystem ausgebremst wurde. Dies wird nach allgemeiner Auffassung die Wirtschaft des Landes ankurbeln und damit auch die Goldnachfrage erhöhen.
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