Schülerin darf Goldbarren behalten
Vergangenen Sommer entdeckte eine Schülerin in Ufernähe eines bayerischen Badesees einen Goldbarren. Als ehrliche Finderin gab sie den 500 Gramm Barren bei der Polizei ab. Nach einem halben Jahr Wartezeit steht nun fest: Die Schülerin darf den Fund behalten, da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist kein Eigentümer ausfindig gemacht werden konnte. Spezialisten beim Landeskriminalamt in München gelang es zwar, eine beschädigte Nummer auf dem Barren wiederherzustellen, dennoch führte dies nicht zum Besitzer.
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