Ergaunert

Ein älterer Herr bot seine Goldmünzen im Wert von 7000 Euro zum Verkauf auf einer Internetversteigerungsplattform an. Das ließ einen jungen Mann aufhorchen. Der zeigte sich interessiert an den Goldmünzen und vereinbarte zur Übergabe ein Treffen. Dabei riss er dem älteren Herrn die Tasche mit den Münzen aus der Hand und floh mit der Beute. Damit konnte er allerdings gefasst werden und steht jetzt wegen Raubes vor einem Jugendgericht.

Jetzt, zwei Jahre nach der Tat, stand er wegen Raubes vor Beim Opfer wolle er sich nicht nur entschuldigen, sondern auch 4000 Euro übergeben – so viel brachte ihm der Weiterverkauf der Münzen. Das Urteil fiel vergleichsweise milde aus: 20 Arbeitsstunden. Und er muss dem Rentner weitere 3000 Euro erstatten.

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