Gefunden

Wer eine Goldkette, einen Ring oder ein anderes Schmuckstück gefunden hat, freut sich erst einmal. Allerdings muss der Glückspilz zwingend gewisse Vorschriften einhalten, um sich nicht strafbar zu machen. Fundsachen mit einem Wert von weniger als zehn Euro müssen nicht angezeigt werden – alles, was teurer ist, schon. Wer dies unterlässt, macht sich unter Umständen strafbar. Das kann bis zum Vorwurf der Unterschlagung oder Hehlerei reichen. Meldet sich der Eigentümer, dann hat der Finder einen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn. Bei Werten bis 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent. Ist der Fund ordnungsgemäß abgegeben und es meldet sich niemand innerhalb von einer Frist von sechs Monaten, dann darf man sich über den kleinen Schatz freuen.

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