Finderlohn
Wer als Laienschatzsucher oder beim Umgraben im Garten auf einen Schatz, wie beispielsweise alte Goldmünzen, stößt, sollte dies den zuständigen Behörden melden. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Die Gesetzgebung ist hier jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Normalerweise gilt das sogenannte Schatzregal. Das bedeutet, dass archäologische Funde an den Staat überführt werden müssen. Je nach Bundesland kann sich der Finder über einen Finderlohn freuen. In Bayern gilt die sogenannte Hadrianische Teilung. Nach dieser steht der Fund zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grundstückseigentümer zu.
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