Gold in der Tasche
Die Frage nach in der Schweiz gekauften oder als Geschenke erhaltenen Waren verneinten zwei junge Männer bei der Einreise über das Zollamt Weil am Rhein gegenüber einer Kontrollbeamtin des Hauptzollamts Lörrach. Man habe aus privaten Gründen eine Nacht in Basel verbracht und sei nun wieder auf der Heimfahrt. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs stießen die Kontrolleure allerdings auf einen Beleg mit Datum vom Vortag über den Kauf verschiedener Schmuckstücke in der Schweiz, allerdings ohne Angabe von Preisen. Als Käufer war namentlich einer der beiden Männer eingetragen. Zunächst nach dem Kaufpreis befragt gab dieser an, für das aufgelistete Altgold 330 Euro bezahlt zu haben. Die insgesamt sechs Schmuckstücke befanden sich in einer Tasche im Fahrzeug des Autos. Im Verlauf der weiteren Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um eine gewerbliche Einfuhr handelte – weswegen der Mann verpflichtet gewesen wäre, den Schmuck unaufgefordert bei der Zollstelle anzumelden. Eine anschließende fachkundige Schätzung der Stücke ergab laut Pressemitteilung zudem einen Wert von mehr als 3600 Euro. Die anfallenden Einfuhrabgaben in Höhe von 790 Euro wurden erhoben und gleichzeitig gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet.
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